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Die Kosten des Schlichtungsverfahrens

Die Gebühr für die Eröffnung eines Schiedsverfahrens beträgt 25,00 Euro.

Die Kosten bei Zustandekommen eines Vergleiches betragen 50,00 Euro.
Diese Gebühr kann unter besonderen Umständen bis auf  höchstens 75,00 Euro erhöht werden.

Außerdem sind die Auslagen der Schiedsstelle, wie z.B. für Porto, für die Dokumentenpauschale usw., zu ersetzen.

Vor dem Schlichtungsverfahren wird ein Kostenvorschuss erhoben.
Dieser sollte den Betrag von 60 Euro nicht unterschreiten.